Gipser-Glossar — Fachbegriffe in der Schweiz

Stand: Quellen: Suva, BFS, Verbände der Branche

Definition
Gipser-GlossarSammlung der wichtigsten Fachbegriffe rund um Gipser in der Schweiz — von Normen und Verordnungen über technische Standards bis zu rechtlichen Grundlagen. Jeder Eintrag mit kurzer Definition und Verweis auf die autoritative Schweizer Quelle.
Einträge:
10
Sprache:
Schweizer Hochdeutsch
Stand:
Mai 2026
Glättputz
Sehr feiner Innenputz, der mit der Glättkelle auf eine fast spiegelglatte Oberfläche gebracht wird. Ermöglicht hochwertige Anstriche ohne sichtbare Struktur.
Rigips / Gipskartonplatte
Plattenbaustoff aus Gipskern und beidseitiger Kartonbeschichtung. Standardmass in der Schweiz 12,5 mm, für Trennwände und abgehängte Decken im Trockenbau.
Stuck
Dekorative Wand- und Deckenverzierung aus Gips, Kalk oder Mörtel. In Schweizer Gründerzeit- und Jugendstilbauten häufig erhalten und restaurierungsbedürftig.
Trockenbau
Nicht-tragende Innenausbauten aus Gipskartonplatten, Metallständerwerk und Dämmung. Schneller als Mauerwerk und in der Schweiz Standard bei Bürobauten.
GAV Maler/Gipser
Gesamtarbeitsvertrag des Maler- und Gipsergewerbes mit dem SMGV. Verbindlich für Löhne und Arbeitsbedingungen im gesamten Schweizer Gipsergewerbe.
Suva
Schweizerische Unfallversicherungsanstalt. Sie versichert in der Schweiz rund die Hälfte aller Arbeitnehmenden gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle und ist zuständig für Arbeitssicherheit auf Baustellen.
MWST (Mehrwertsteuer Schweiz)
Schweizer Konsumsteuer mit Normalsatz 8,1 % (seit 2024), reduziertem Satz 2,6 % und Sondersatz 3,8 % für Beherbergung. Unternehmen mit über CHF 100'000 Jahresumsatz sind MWST-pflichtig.
QR-Rechnung
Seit 2020 gültiger Schweizer Standard für Zahlungsabwicklung. Ersetzt den alten Einzahlungsschein (ESR) durch einen Swiss-QR-Code, der alle Zahlungsinformationen enthält und per Banking-App eingescannt werden kann.
Werkvertrag (OR Art. 363 ff.)
Vertrag, in dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werks und der Besteller zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Gesetzliche Grundlage für Handwerkeraufträge in der Schweiz.
Offerte
Verbindliches schriftliches Angebot eines Handwerkers über Leistung, Material und Preis. In der Schweiz üblicherweise 30 Tage gültig, sofern nicht anders vermerkt.

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